Seit September 1994 führt die Vinzenz-Pallotti-Schule nach den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst die Bezeichnung „Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)“.

Kennzeichnend für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum sind folgende Aspekte:

    • Die Schülerschaft am SFZ (1. bis 9. Klasse) setzt sich zusammen aus Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Emotionalität und Sozialverhalten.
    • Durch die im Vergleich zur allgemeinen Schule geringeren Klassenstärken werden Schüler/-innen am SFZ sehr individuell gefördert und erhalten ein hohes Maß an persönlicher Zuwendung und Aufmerksamkeit.
    • Im Gegensatz zur allgemeinen Schule ist das SFZ eine Angebotsschule, die Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen können, in der Regel jedoch nicht müssen. Die gesetzliche Regelung legt fest, dass der Wille der Erziehungsberechtigten das entscheidende Kriterium ist, ob ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das SFZ besucht oder nicht (vgl. Art. 41 BayEUG). Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Emotionalität und Sozialverhalten diagnostiziert worden ist.

      Die Eltern werden intensiv beraten, die Entscheidung über den Förderort liegt in der Regel eindeutig bei den Eltern. In diesem Sinne stellt der Besuch des SFZ eine Alternative zur allgemeinen Schule dar, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Chance bekommen, entsprechend ihrer individuellen Lernentwicklungsstände gefördert zu werden, so dass sie Lernfortschritte erzielen und zum Lernen und Leisten durch die Erfahrung von Erfolg motiviert und ermutigt werden.

    • Unser Ziel ist die Rückführung der Schüler/-innen an die allgemeine Schule.
    • Als Schulabschluss haben die Schüler folgende Möglichkeiten:
      – Abschluss mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen in allen Unterrichtsfächern
      – Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung
      – Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung